Rehabilitationssport gemäß §44 Abs. 1 SGB IX

Der Reha-Sport spielt bei der medizinischen Rehabiliattion eine besondere Rolle. Sein Ziel ist es, durch Übungen, die auf die Art und Schwere der Erkrankung abgestimmt sind, das Rehabilitationsziel zu erreichen oder zu sichern.

 

Reha-Sport wird vom Arzt verordnet und von den Krankenkassen zeitbegrenzt als Pflicht-Leistung gefördert und bezuschusst. Im Regelfall erfolgt die ärztliche Verordnung für die Absolvierung von 50 Übungseinheiten á 45-60 Minuten in höchstens 18 Monaten.

Rehabilitationssport soll in erster Linie in der Akutphase der Erkrankung "Hilfe zur Selbsthilfe" bieten.

 

Die positiven Auswirkungen auf die Gesundheit sind unumstritten:

Alltagsbeschwerden werden vermindert und krankheitsbedingte Folgeschäden kann entgegengewirkt werden.

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